Feldschützengesellschaft

Hildisrieden


Tätigkeitsprogramm




06./07./08./13./14.09.2024
Mittelpunktschiessen, Ruswil

06./07./08./13./14.09.2024
185 Jahre FSG Nottwil, Nottwil

18./20./21./27./28.09.2024
Chilbischiessen

04.10.2024
Absenden Chilbischiessen

19.10.204
Ufruumi-Tag

29./30.11.2024 
01.12.2024
Preisjassen

04.12.2024
Chlaushöck

10.01.2025
186. Schützenbot

25./26.01.2025
32. Lotto













Übungsschiessen 2024




Mittwoch
04.09.2024, 18:30-19:00

Mittwoch
11.09.2024, 18:30-19:00









Chilbischiessen




Mittwoch
18. September 2024
17:00 - 18:30 Uhr

Freitag
20. September 2024
17:00 - 18:30 Uhr

Samstag
21. September 2024
14:00  - 17:00 Uhr

Freitag
27. September 2024
17:00 - 18:30 Uhr

Samstag
28. September 2024
14:00 - 17:00 Uhr

Vereinschronik

Hildisrieden zeigt in seinem Wappen, dass es ein Dorf der Schützen ist. Das Wappen mit der Armbrust ist vermutlich dem Siegel des Johannes von Hildisrieden nachgebildet, der von Hildisrieden stammte, aber in der Stadt Luzern wohnte und dort sogar dem Rat angehörte. 
 
Es gab in Hildisrieden schon zur Zeit des ancien régimes (vor 1798) eine Schiessanlage mit einem kleinen Schützenhäuschen beim Gasthof „Löwen“ und einer Scheibenanlage auf der anderen Seite des Müllibach-Tobels. 
1808  wurde beim „Löwen“ ein neues Haus gebaut, welches den Schiessbetrieb beeinträchtigte und 1809 konnte die Gemeinde an der Schopfenstrasse vom Arzt Dr. Wyder ein Haus kaufen, das sie als Schulhaus und Gemeindekanzlei verwendete. Etwa 30 Schritte vom Schulhaus entfernt richtete nun die Gemeinde einen Schiessstand ein. Der Scheibenstand kam, wie schon vorher beim „Löwen“ auf ein Stück Land des Sebastian (Baschi) Schieper zu liegen, der offenbar ein aktiver Schütze war und ohnehin Grundbuchamtlich verpflichtet war, jeweils Scheiben zu stellen. 
 
Als man aber 1822 auch noch ein Schützenhäuschen erstellen wollte, erhob der Erziehungsrat in Luzern Einsprache. Ein Schützenstand passe nicht zum Schulhaus. Die Schüler seien gestört und die Sicherheit nicht gewährleistet. Der Gemeindeamman Jakob Winiger wehrte sich dagegen. Geschossen werde normalerweise am Sonntagnachmittag. Überschneidungen mit der Schule gäbe es höchstens an einem halben Tag im Jahr und das Schützenhaus befinde sich 30 Schritte von der Schule entfernt. Schliesslich schaltete man noch den Kriegsrat  der Stadt und Republik Luzern ein. Dieser übernahm den Standpunkt des Gemeindeammans und der Erziehungsrat gab schliesslich nach. Das Schützenhaus wurde gebaut aber die Wirklichkeit sah anders aus. Pfarrer Jakob Geisseler, der gleichzeitig Schulinspektor war, beklagte sich schon Ende Jahr über den Zustand. Die verschiedenen Schiessen („Schiesset“) seien eben stets ein grosses Fest mit Trommler und Pfeiffer und viel Tumult. Die Schüler würden gröblich im Unterricht gestört. Pfarrer Jakob Geisseler starb zwei Jahre später. Sein Nachfolger als Inspektor war Pfarrer Josef Emanuel Banz, früher selbst Schullehrer in Ruswil. Er war ein ganz anderes Kaliber als Pfarrer Jakob Geisseler und dürfte die Zustände kaum lange geduldet haben. Dies umso mehr, als schon Pfarrer Geisseler darauf aufmerksam machte, man könnte beim alten Schützenhaus beim „Löwen“ durchaus noch schiessen, wenn man die Scheiben auf das Land von Xaver Gilli verlege.“Baschi“ Schieper war inzwischen verstorben und so musste man ohnehin eine neue Lösung suchen. Der Schiessbetrieb wurde offensichtlich wieder zum Gasthof „Löwen“ verlegt. 
 
Bei der Auseinandersetzung um den „Schulhaus-Schiessplatz“ bestand noch kein Schiessverein in Hildisrieden. Die ganzen Korrespondenzen, Verhandlungen und Eingaben wurden von Gemeindeamman und Müller Jakob Winiger geführt. Die Gemeinden waren aber schon damals verpflichtet, militärische Schiessen durchzuführen und Jakob Winiger wurde mehrere Male vom Oberamt  Sursee aufgefordert, einen Schiessplatz abzustecken. Hätte ein Schützenverein bestanden, so wären diese Aufgaben wohl diesem Verein zugekommen. 
 
Hingegen bestand eine “Schützenbruderschaft Berghof“. Diese hatte ein bestimmtes Kapital gesammelt, deren Erträge dem Pfarrer zukamen, der dafür alljährlich an Tage des Ausschiessens die Schützenjahrzeit zu halten hatte. Im Jahr 1840 wurde diese „Schützenbruderschaft Berghof“ behördlich aufgelöst nachdem auch die Gemeinde Berghof  nicht mehr bestand. Die Gülten wurden liquidiert und der Barerlös unter die Gemeinden verteilt. Erst am 6. November 1839 bildete sich in der Gemeinde Hildisrieden ein Schützenverein unter dem Namen „Schützengesellschaft der Gemeinde Hildisrieden“. Es wurde ein Reglement (Statuten) ausgearbeitet und dem „Schultheiss und kleinen Rath“ des Kantons Luzern zur Genehmigung eingereicht. 
Die Genehmigung erfolgte am 15. November 1839.