Feldschützengesellschaft
Hildisrieden
Tätigkeitsprogramm
08. März 2025
Fasnachtsschiessen, Neudorf
15. März 2025
Vereinscup
22. / 29. / 30. März 2025
76. Amtsverbandschiessen Sursee,
Wolhusen
11. / 12. April 2025
EWS / GM, Hildisrieden
12. April 2025
1. Obligatorisch (13:30 – 14:00)
02. / 03. Mai 2025
Kantonale Zwischenrunde GM
09. / 10. / 11. / 17. / 18. Mai 2025
14. Ruessgrabenschiessen, Gettnau
16. Mai 2025
Kantonaler Final GM
21. Mai 2025
2. Obligatorisch (18:30 – 19:15)
23. / 24. / 25. Mai 2025Eidg. Feldschiessen, Neudorf
20. / 21. / 22. / 27. / 28. / 29. Juni 2025
100 Jahre Jubiläumsschiessen, Knutwil
25. / 28. Juni 2025
103. Sempacher Schiessen, Sempach
19. / 20. Juli 2025
20. Tessiner KSF
13. August 2025
3. Obligatorisch (18:30 – 19:15)
27. August 2025
4. Obligatorisch (18:30 – 19:15)
05. / 06. / 07. / 12. / 13. September 2025
125 Jahre Jubiläumsschiessen, Fischbach
05. / 06. / 07. / 12. / 13. September 2025
Jubiläumsschiessen, Obernau
17. / 19. / 20. / 26. / 27. September 2025
Chilbischiessen
03. Oktober2025
Absenden Chilbischiessen
Übungsschiessen
Samstag
01. März 10:00 – 10:30
Samstag
08. März 10:00 – 10:30
Samstag
15. März 10:00 – 10:30
Samstag
22. März 10:00 – 10:30
Samstag
29. März 10:00 – 10:30
Mittwoch
02. April 18:30 – 19:00
Mi ttwoch
09. April 18:30 – 19:00
Mittwoch
16. April 18:30 – 19:00
Mittwoch
23. April 18:30 – 19:00
Mittwoch
07. Mai 18:30 – 19:00
Mittwoch
14. Mai 18:30 – 19:00
Mittwoch
21. Mai 19:15 – 19:45 (vorher OP)
Mittwoch
04. Juni 18:30 – 19:00
Mittwoch
11. Juni 18:30 – 19:00
Mittwoch
25. Juni 18:30 – 19:00
Mittwoch
06. August 18:30 – 19:00
Mittwoch
13. August 19:15 – 19:45 (vorher OP)
Mittwoch
20. August 18:30 – 19:00
Mittwoch
27. August 19:15 – 19:45 (vorher OP)
Mittwoch
03. September 18:30 – 19:00
Mittwoch
10. September 18:30 – 19:00
Es zählen 18 Übungsschiessen mit 2 Punkten zur Jahresmeisterschaft.
Maximum sind 36 Punkte
Vereinschronik
Hildisrieden zeigt in seinem Wappen, dass es ein Dorf der Schützen ist. Das Wappen mit der Armbrust ist vermutlich dem Siegel des Johannes von Hildisrieden nachgebildet, der von Hildisrieden stammte, aber in der Stadt Luzern wohnte und dort sogar dem Rat angehörte.
Es gab in Hildisrieden schon zur Zeit des ancien régimes (vor 1798) eine Schiessanlage mit einem kleinen Schützenhäuschen beim Gasthof „Löwen“ und einer Scheibenanlage auf der anderen Seite des Müllibach-Tobels.
1808 wurde beim „Löwen“ ein neues Haus gebaut, welches den Schiessbetrieb beeinträchtigte und 1809 konnte die Gemeinde an der Schopfenstrasse vom Arzt Dr. Wyder ein Haus kaufen, das sie als Schulhaus und Gemeindekanzlei verwendete. Etwa 30 Schritte vom Schulhaus entfernt richtete nun die Gemeinde einen Schiessstand ein. Der Scheibenstand kam, wie schon vorher beim „Löwen“ auf ein Stück Land des Sebastian (Baschi) Schieper zu liegen, der offenbar ein aktiver Schütze war und ohnehin Grundbuchamtlich verpflichtet war, jeweils Scheiben zu stellen.
Als man aber 1822 auch noch ein Schützenhäuschen erstellen wollte, erhob der Erziehungsrat in Luzern Einsprache. Ein Schützenstand passe nicht zum Schulhaus. Die Schüler seien gestört und die Sicherheit nicht gewährleistet. Der Gemeindeamman Jakob Winiger wehrte sich dagegen. Geschossen werde normalerweise am Sonntagnachmittag. Überschneidungen mit der Schule gäbe es höchstens an einem halben Tag im Jahr und das Schützenhaus befinde sich 30 Schritte von der Schule entfernt. Schliesslich schaltete man noch den Kriegsrat der Stadt und Republik Luzern ein. Dieser übernahm den Standpunkt des Gemeindeammans und der Erziehungsrat gab schliesslich nach. Das Schützenhaus wurde gebaut aber die Wirklichkeit sah anders aus. Pfarrer Jakob Geisseler, der gleichzeitig Schulinspektor war, beklagte sich schon Ende Jahr über den Zustand. Die verschiedenen Schiessen („Schiesset“) seien eben stets ein grosses Fest mit Trommler und Pfeiffer und viel Tumult. Die Schüler würden gröblich im Unterricht gestört. Pfarrer Jakob Geisseler starb zwei Jahre später. Sein Nachfolger als Inspektor war Pfarrer Josef Emanuel Banz, früher selbst Schullehrer in Ruswil. Er war ein ganz anderes Kaliber als Pfarrer Jakob Geisseler und dürfte die Zustände kaum lange geduldet haben. Dies umso mehr, als schon Pfarrer Geisseler darauf aufmerksam machte, man könnte beim alten Schützenhaus beim „Löwen“ durchaus noch schiessen, wenn man die Scheiben auf das Land von Xaver Gilli verlege.“Baschi“ Schieper war inzwischen verstorben und so musste man ohnehin eine neue Lösung suchen. Der Schiessbetrieb wurde offensichtlich wieder zum Gasthof „Löwen“ verlegt.
Bei der Auseinandersetzung um den „Schulhaus-Schiessplatz“ bestand noch kein Schiessverein in Hildisrieden. Die ganzen Korrespondenzen, Verhandlungen und Eingaben wurden von Gemeindeamman und Müller Jakob Winiger geführt. Die Gemeinden waren aber schon damals verpflichtet, militärische Schiessen durchzuführen und Jakob Winiger wurde mehrere Male vom Oberamt Sursee aufgefordert, einen Schiessplatz abzustecken. Hätte ein Schützenverein bestanden, so wären diese Aufgaben wohl diesem Verein zugekommen.
Hingegen bestand eine “Schützenbruderschaft Berghof“. Diese hatte ein bestimmtes Kapital gesammelt, deren Erträge dem Pfarrer zukamen, der dafür alljährlich an Tage des Ausschiessens die Schützenjahrzeit zu halten hatte. Im Jahr 1840 wurde diese „Schützenbruderschaft Berghof“ behördlich aufgelöst nachdem auch die Gemeinde Berghof nicht mehr bestand. Die Gülten wurden liquidiert und der Barerlös unter die Gemeinden verteilt. Erst am 6. November 1839 bildete sich in der Gemeinde Hildisrieden ein Schützenverein unter dem Namen „Schützengesellschaft der Gemeinde Hildisrieden“. Es wurde ein Reglement (Statuten) ausgearbeitet und dem „Schultheiss und kleinen Rath“ des Kantons Luzern zur Genehmigung eingereicht.
Die Genehmigung erfolgte am 15. November 1839.